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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER MOBILEAPART GMBH FÜR ENTWICKLUNGS- UND BERATUNGSLEISTUNGEN – STAND: JANUAR 2017

 

1. Geltungsbereich

1.1. Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der mobileapart GmbH – Handelsregister Siegen / HRB 9069 – (nachfolgend mobileapart genannt), sind ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) maßgebend.

1.2. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen und von mobileapart ausdrücklich akzeptiert werden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, Kunden, Lieferanten etc. (nachfolgend gemeinsam Kunden genannt) wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3. Spätestens mit Annahme der Lieferungen und Leistungen von mobileapart erkennt der Besteller diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB.

 

2. Leistungen von mobileapart / Vertragsabschluss

2.1. Angebote von mobileapart sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst bei ausdrücklicher Vereinbarung, schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Email, durch schriftliche Auftragsbestätigung von mobileapart oder mit der Ausführung des Auftrages durch mobileapart zustande. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch mobileapart. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann mobileapart alle bereits erbrachten Teilleistungen berechnen. Dauerschuldverhältnisse werden pro rat temporis berechnet.

2.2. Soweit dies nicht ausdrücklich und schriftlich anders zwischen mobileapart und dem jeweiligen Kunden vereinbart ist, erbringt mobileapart sämtliche Leistungen auf Grundlage und nach den Regeln eines Dienstvertrages. Die Vorschriften der §§ 611 BGB ff. finden entsprechend und ergänzend Anwendung.

2.3. mobileapart wird ihre Leistungen nach dem Stand der Technik gemäß ihren Entwicklungs- und Dokumentationsrichtlinien entsprechend der schriftlichen Aufgabenstellung erbringen. Maßgeblich ist der Inhalt der Aufgabenstellung, den die Vertragspartner letztlich abgestimmt haben.

2.4. Standardbausteine, die mobileapart in die Programme einbringt, werden als Objektprogramme ohne systemtechnische Dokumentation geliefert. mobileapart übernimmt auf Verlangen des Kunden deren Pflege; Einzelheiten werden gesondert vereinbart.

2.5. Alle Beratungsleistungen basieren auf dem Wissen und den Erfahrungen der Mitarbeiter von mobileapart und erheben keinen Anspruch auf Ausschließlichkeit. Beratungsleistungen werden auf der Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen unter Nutzung des Fachwissens der Mitarbeiter von mobileapart erbracht und beruhen auf der subjektiven fachlichen Einschätzung der Fragestellungen. Das Risiko für die objektive Richtigkeit von Beratungsleistungen liegt beim Kunden.

 

3. Mitwirken des Kunden / Zusammenarbeit

3.1. Der Kunde wird mobileapart bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen die notwendige Unterstützung gewähren, insbesondere die notwendigen Informationen unverzüglich geben.

3.2. Der Kunde übermittelt mobileapart rechtzeitig alle für die Durchführung der Leistung notwendigen Informationen und Daten. Soweit es für die Vertragsdurchführung nützlich oder notwendig ist, unterstützt der Kunde mobileapart bei der Auftragsdurchführung, indem er im notwendigen Umfang Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hardware, Daten, Telekommunikationseinrichtungen, Internetzugänge usw. unentgeltlich zur Verfügung stellt. Der Kunde trifft Vorkehrungen für den Fall, dass Vertragsgegenstände ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten z.B. durch laufende Datensicherung, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse, Stördiagnosen usw.

3.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur teilweise nach, ist mobileapart von ihrer Leistungspflicht befreit. Im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen,

* dass von ihm gelieferte Daten keine Sicherheitsrisiken auf dem Server der mobileapart oder eines von ihr beauftragten Providers darstellen,

* dass Daten oder sonstige Inhalte nicht gesetzwidrig sind,

* keinerlei Urheber- oder Lizenzrechte Dritter verletzt werden,

* alle eventuellen gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Auflagen erfüllt sind.

mobileapart haftet nicht für Rechte Dritter gleich welcher Art an den an mobileapart übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen. Der Kunde garantiert, mobileapart von sämtlichen Ansprüchen Dritter insoweit – aufs erste Anfordern – freizustellen. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die Kosten einer Rechtsverteidigung von mobileapart.

3.4. Jeder Vertragspartner benennt einen Projektleiter. Diese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Projektleiter von mobileapart soll Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Projektleiter des Kunden steht mobileapart für notwendige Informationen zur Verfügung. mobileapart ist verpflichtet, diesen mit einzubeziehen, soweit die Durchführung des Vertrags dies erfordert.

3.5. Auf Grundlage der vereinbarten Termine stellt mobileapart in Abstimmung mit dem Kunden zu Beginn der Auftragsumsetzung einen schriftlichen Zeit- und Arbeitsplan auf und schreibt diesen – zunehmend detailliert – fort. mobileapart wird anhand dieses Planes den Kunden regelmäßig über den Stand der Arbeiten unterrichten. Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

3.6. mobileapart übernimmt keine Haftung für Leistungsverzögerungen, wenn diese durch die Besonderheiten des Projektes oder Umstände verursacht werden, die eine fristgerechte Fertigstellung der Leistung erschweren. Gleiches gilt in Fällen höherer Gewalt, dazu gehören u.a. der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Gateways, Servern, Streik, Stromausfall usw. Eine Haftung für eine Leistungsverzögerung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

3.7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist mobileapart berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt. Leistungen werden im Rahmen des jeweils zum Vertragsabschluss technisch Möglichen erbracht.

3.8. Der Kunde wird in der Auftragsbeschreibung vorgesehene oder im Projektverlauf vereinbarte Zwischenergebnisse überprüfen und innerhalb von zwei Wochen dazu schriftlich Stellung nehmen. Ebenso wird der Kunde bei vorgesehenen Reviews und anderen Zwischenprüfungen mitwirken; der Kunde erhält Unterlagen dazu in schriftlicher Form und wird innerhalb von einer Woche nach Abschluss einer Zwischenprüfung schriftlich zu den Ergebnissen Stellung nehmen. Verabschiedete Zwischenergebnisse werden zu verbindlichen Vorgaben für die weitere Arbeit.

 

4. Rechte an den Ergebnissen

Soweit von mobileapart gelieferten Leistungen urheberrechtsfähig ist gilt das Folgende: Alle Rechte an der Software liegen ausschließlich bei mobileapart. Soweit Dritten Rechte zustehen, hat mobileapart entsprechende Lizenz- oder Nutzungsrechte. Alle nicht vertragsgemäßen und nicht in der Auftragsbestätigung und der Lizenzvereinbarung eingeräumten Verwendungsarten der Software, insbesondere der Einsatz in anderen Unternehmen bzw. zu anderen Zwecken bzw. für andere Branchen als im Auftrag vereinbart und die Bearbeitung, gleich welcher Art, sind untersagt und stellen eine Lizenzverletzung dar.

* Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellprogrammen und Entwicklungsdokumentationen, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde. Wenn Quellprogramme übergeben werden, hat der Kunde die Pflicht, diese Programme vor dem Zugriff jeglicher Art durch unbefugte Dritte zu schützen. Jeglicher Verstoß muss dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt werden.

* Der Kunde erhält eine nicht übertragbare, nicht ausschließlich beschränkte Voll- oder Nutzungslizenz, deren Einzelheiten im Einzelfall die Lizenzvereinbarung der eingesetzten Softwareapplikationen regeln.

* mobileapart ist unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht nicht gehindert, die bei der Ausführung von Aufträgen gewonnenen Erkenntnisse für ähnliche Aufgabenstellungen zu nutzen. Ist Leistungsgegenstand die Erbringung von graphischen Leistungen räumt mobileapart dem Kunde an ihren Urheberrechten oder vergleichbaren Schutzrechten ein zeitlich für die Dauer des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht gemäß den Festlegungen in dem jeweiligen Vertrag ein. Entsprechendes gilt auch für redaktionelle Leistungen.

 

5. Änderung der Aufgabenstellung

5.1. Soweit der Kunde die Leistungen von mobileapart nach Vertragsschluss ändert (insbesondere auch Erweiterungen und Zusatzleistungen), ist mobileapart nicht verpflichtet, diesen Änderungen zuzustimmen. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf den Vertrag auswirkt, hat mobileapart den Änderungen zustimmt, hat mobileapart Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages, und eine Anpassung auf eine angemessene Erhöhung der Vergütung und/oder Verschiebung von Terminen. Der Regelstundensatz von mobileapart beträgt € 120.

5.2. Vereinbarungen über Änderungen der Aufgabenstellung und über die Anpassung des Vertrags bedürfen der Schriftform. Erklärt der Kunde einen Änderungswunsch mündlich, kann mobileapart verlangen, dass der Kunde diesen schriftlich formuliert, oder diesen selbst schriftlich bestätigen. Die Formulierung von mobileapart ist verbindlich, wenn der Kunde dieser nicht unverzüglich widerspricht.

5.3. mobileapart wird das Verlangen nach Anpassung des Vertrags unverzüglich geltend machen. Der Kunde wird unverzüglich widersprechen, wenn er mit den verlangten Anpassungen nicht einverstanden ist.

 

6. Lieferung und Abnahme

6.1. mobileapart übergibt fertig gestellte Dokumente und Programme an den Kunden und führt sie im Rahmen der Übergabe nach Möglichkeit vor.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von mobileapart unverzüglich entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 377, 378 HGB) durch einen qualifizierten Mitarbeiter prüfen zu lassen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Diese Verpflichtung richtet sich nach den Möglichkeiten des Kunden, Fehler festzustellen und zu benennen.

6.3. mobileapart ist bereit, den Kunden im Zusammenhang mit der Übergabe auch bei einer Abnahmeprüfung gegen Vergütung nach Aufwand zu unterstützen.

6.4. Die Leistungen gelten als vertragsgemäß, sobald nach Ablauf der Prüffrist die Nutzbarkeit der Leistung nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.

6.5. Soweit Teillieferungen vereinbart werden, werden diese jeweils für sich abgenommen. Das Zusammenwirken aller Teile wird innerhalb der Abnahmeprüfung für die letzte Teillieferung überprüft.

 

7. Vergütung, Zahlungen / Eigentumsvorbehalt

7.1. Alle Unterstützungsleistungen (insb. Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration der Betriebsbereitschaft, Umstellung der Altdaten, Einweisung, Schulung oder Beratung) werden nach Aufwand vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dabei richten sich Stundensätze. mobileapart kann monatlich abrechnen.

7.2. Vereinbarte Zahlungen sind zu den genannten Terminen ohne Abzug fällig. Falls keine Zahlungstermine vereinbart werden, gilt das Folgende:

* 30% mit Vertragsabschluss

* 50% mit Lieferung

* 20% mit Abnahme.

Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Vergütung jeweils für ein Kalenderquartal im Voraus zu zahlen.

7.3. Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Daneben ist mobileapart berechtigt, je Mahnung eine Aufwandspauschale von EUR 7,50 zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

7.4. Der Kunde ist zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nicht berechtigt, soweit diese nicht von mobileapart ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

7.5. Wird nach Aufwand gearbeitet, kann mobileapart monatlich abrechnen. Der Kunde kann Rechnungen über Vergütung nach Aufwand nur innerhalb von einem Monat nach Zugang bestreiten. mobileapart wird ihn bei Rechnungsstellung darauf hinweisen. Nach Ablauf der Frist gem. Ziffer 6.5. dieser AGB gilt die Rechnung als richtig und ist durch den Kunden zu zahlen.

7.6. Kosten für von mobileapart für notwendig erachtete Reisen zum Kunde sowie Mehrkosten für Leistungen, die mobileapart nach vorheriger Absprache außerhalb ihrer normalen Arbeitszeiten (Mo-Fr: 9.00 bis 17.00 Uhr) erbringt, werden gemäß den jeweils gültigen mobileapart Verrechnungssätzen gesondert in Rechnung gestellt.

7.7. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.8. Das Recht, die Leistungen von mobileapart zu benutzen, ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.

7.9. mobileapart behält sich das Eigentum an gelieferter Software vor bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung der Parteien. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von mobileapart erworbene Software/Lizenz weiter zu veräußern oder an Dritte in anderer Weise zu übertragen. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfolgt eine Pfändung oder eine sonstige Verfügung durch Dritte, hat der Kunde mobileapart sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf die Rechte und die Nichtübertragbarkeit hinzuweisen.

 

8. Störungen bei der Leistungserbringung, Verzug

Soweit eine Ursache, die mobileapart nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann mobileapart eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann mobileapart auch die Vergütung ihres Mehraufwands verlangen.

 

9. Haftung von mobileapart / Mängelbeseitigung

9.1. Treten bei vertragsmäßiger Benutzung Mängel auf, hat der Kunde diese in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen zu melden, und zwar auf Verlangen von mobileapart schriftlich.

9.2. Schadensersatzansprüche gegen mobileapart einschl. deren Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund –, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist.

9.3. Voraussetzung für alle Ansprüche gegen mobileapart ist, dass der Mangel reproduzierbar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann. Der Kunde hat mobileapart im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von mobileapart das Programm, wie es bei Auftreten des Mangels benutzt wurde, zu übersenden und die Betriebsumgebung zur Verfügung zu stellen sowie Korrekturmaßnahmen, die mobileapart bereitstellt, einzuspielen.

9.4. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von mobileapart Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Falls mobileapart Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt bzw. keinen Ersatz liefert, ist der Kunde berechtigt, entweder Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

9.5. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder durch Dritte unsachgemäß installiert, benutzt oder verändeMangel sind.

9.6. mobileapart haftet daneben nur bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden sowie in der Höhe auf den Auftragswert beschränkt.

9.7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

9.8. mobileapart übernimmt insbesondere keine Haftung für Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit der Daten auf dem Internetserver, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

9.9. mobileapart kann die Vergütung des eigenen Aufwands verlangen, soweit mobileapart auf Grund einer irrtümlichen oder nicht nachvollziehbaren Mängelmeldung durch den Kunden tätig geworden ist.

 

10. Vertragsstrafe bei Abwerbung

Jegliche Abwerbung von Mitarbeitern ist ein Verstoß gegen die gegenseitige vertragliche Treuepflicht. mobileapart ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 12 Bruttomonatsgehältern des abgeworbenen Mitarbeiters zu fordern. Die Vertragsstrafe wird dann fällig, wenn die Kündigung des Mitarbeiters durch Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnde Personen erfolgt ist. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des Auftraggebers eintritt. Die Geltendmachung eine darüber hinausgehenden Schadens durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten.

 

11. Vertraulichkeit / Datenschutz

11.1. mobileapart und der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

11.2. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf Programmerstellung beziehen, sowie für Daten, die mobileapart oder dem Kunden bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages bekannt waren oder bekannt werden.

11.3. mobileapart und Kunde verpflichten ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit.

11.4. mobileapart darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen.

11.5. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 3 Abs. 5 des Teledienstedatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass mobileapart seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. mobileapart steht dafür ein, dass alle Personen einschließlich Erfüllungsgehilfen die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.

 

12. Schriftform, Gerichtsstand

12.1. Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht, jegliche Änderung der AGB bedürfen der Schriftform. Soweit in diesen AGB Schriftform gefordert ist, genügt zur Erfüllung dieses Erfordernis eine Mail nicht.

12.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzten, die in rechtswirksamer Weise dem Sinn der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten aus Verträgen mit mobileapart bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von mobileapart. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zwei Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte ihnen nicht binnen einer Woche widersprochen werden, gelten sie als angenommen.

12.3. Gerichtsstand ist der Sitz von mobileapart.

12.4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

1. Geltungsbereich

1.1. Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der mobileapart GmbH – Handelsregister Siegen / HRB 9069 – (nachfolgend mobileapart genannt), sind ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) maßgebend.

1.2. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen und von mobileapart ausdrücklich akzeptiert werden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, Kunden, Lieferanten etc. (nachfolgend gemeinsam Kunden genannt) wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3. Spätestens mit Annahme der Lieferungen und Leistungen von mobileapart erkennt der Besteller diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB.

 

 

2. Leistungen von mobileapart / Vertragsabschluss

2.1. Angebote von mobileapart sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst bei ausdrücklicher Vereinbarung, schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Email, durch schriftliche Auftragsbestätigung von mobileapart oder mit der Ausführung des Auftrages durch mobileapart zustande. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch mobileapart. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann mobileapart alle bereits erbrachten Teilleistungen berechnen. Dauerschuldverhältnisse werden pro rat temporis berechnet.

2.2. Soweit dies nicht ausdrücklich und schriftlich anders zwischen mobileapart und dem jeweiligen Kunden vereinbart ist, erbringt mobileapart sämtliche Leistungen auf Grundlage und nach den Regeln eines Dienstvertrages. Die Vorschriften der §§ 611 BGB ff. finden entsprechend und ergänzend Anwendung.

2.3. mobileapart wird ihre Leistungen nach dem Stand der Technik gemäß ihren Entwicklungs- und Dokumentationsrichtlinien entsprechend der schriftlichen Aufgabenstellung erbringen. Maßgeblich ist der Inhalt der Aufgabenstellung, den die Vertragspartner letztlich abgestimmt haben.

2.4. Standardbausteine, die mobileapart in die Programme einbringt, werden als Objektprogramme ohne systemtechnische Dokumentation geliefert. mobileapart übernimmt auf Verlangen des Kunden deren Pflege; Einzelheiten werden gesondert vereinbart.

2.5. Alle Beratungsleistungen basieren auf dem Wissen und den Erfahrungen der Mitarbeiter von mobileapart und erheben keinen Anspruch auf Ausschließlichkeit. Beratungsleistungen werden auf der Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen unter Nutzung des Fachwissens der Mitarbeiter von mobileapart erbracht und beruhen auf der subjektiven fachlichen Einschätzung der Fragestellungen. Das Risiko für die objektive Richtigkeit von Beratungsleistungen liegt beim Kunden.

 

 

3. Mitwirken des Kunden / Zusammenarbeit

3.1. Der Kunde wird mobileapart bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen die notwendige Unterstützung gewähren, insbesondere die notwendigen Informationen unverzüglich geben.

3.2. Der Kunde übermittelt mobileapart rechtzeitig alle für die Durchführung der Leistung notwendigen Informationen und Daten. Soweit es für die Vertragsdurchführung nützlich oder notwendig ist, unterstützt der Kunde mobileapart bei der Auftragsdurchführung, indem er im notwendigen Umfang Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hardware, Daten, Telekommunikationseinrichtungen, Internetzugänge usw. unentgeltlich zur Verfügung stellt. Der Kunde trifft Vorkehrungen für den Fall, dass Vertragsgegenstände ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten z.B. durch laufende Datensicherung, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse, Stördiagnosen usw.

3.3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur teilweise nach, ist mobileapart von ihrer Leistungspflicht befreit. Im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen,

* dass von ihm gelieferte Daten keine Sicherheitsrisiken auf dem Server der mobileapart oder eines von ihr beauftragten Providers darstellen,

* dass Daten oder sonstige Inhalte nicht gesetzwidrig sind,

* keinerlei Urheber- oder Lizenzrechte Dritter verletzt werden,

* alle eventuellen gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Auflagen erfüllt sind.

mobileapart haftet nicht für Rechte Dritter gleich welcher Art an den an mobileapart übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen. Der Kunde garantiert, mobileapart von sämtlichen Ansprüchen Dritter insoweit – aufs erste Anfordern – freizustellen. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die Kosten einer Rechtsverteidigung von mobileapart.

3.4. Jeder Vertragspartner benennt einen Projektleiter. Diese können Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen. Der Projektleiter von mobileapart soll Entscheidungen schriftlich festhalten. Der Projektleiter des Kunden steht mobileapart für notwendige Informationen zur Verfügung. mobileapart ist verpflichtet, diesen mit einzubeziehen, soweit die Durchführung des Vertrags dies erfordert.

3.5. Auf Grundlage der vereinbarten Termine stellt mobileapart in Abstimmung mit dem Kunden zu Beginn der Auftragsumsetzung einen schriftlichen Zeit- und Arbeitsplan auf und schreibt diesen – zunehmend detailliert – fort. mobileapart wird anhand dieses Planes den Kunden regelmäßig über den Stand der Arbeiten unterrichten. Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

3.6. mobileapart übernimmt keine Haftung für Leistungsverzögerungen, wenn diese durch die Besonderheiten des Projektes oder Umstände verursacht werden, die eine fristgerechte Fertigstellung der Leistung erschweren. Gleiches gilt in Fällen höherer Gewalt, dazu gehören u.a. der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Gateways, Servern, Streik, Stromausfall usw. Eine Haftung für eine Leistungsverzögerung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

3.7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist mobileapart berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt. Leistungen werden im Rahmen des jeweils zum Vertragsabschluss technisch Möglichen erbracht.

3.8. Der Kunde wird in der Auftragsbeschreibung vorgesehene oder im Projektverlauf vereinbarte Zwischenergebnisse überprüfen und innerhalb von zwei Wochen dazu schriftlich Stellung nehmen. Ebenso wird der Kunde bei vorgesehenen Reviews und anderen Zwischenprüfungen mitwirken; der Kunde erhält Unterlagen dazu in schriftlicher Form und wird innerhalb von einer Woche nach Abschluss einer Zwischenprüfung schriftlich zu den Ergebnissen Stellung nehmen. Verabschiedete Zwischenergebnisse werden zu verbindlichen Vorgaben für die weitere Arbeit.

 

 

4. Rechte an den Ergebnissen

Soweit von mobileapart gelieferten Leistungen urheberrechtsfähig ist gilt das Folgende: Alle Rechte an der Software liegen ausschließlich bei mobileapart. Soweit Dritten Rechte zustehen, hat mobileapart entsprechende Lizenz- oder Nutzungsrechte. Alle nicht vertragsgemäßen und nicht in der Auftragsbestätigung und der Lizenzvereinbarung eingeräumten Verwendungsarten der Software, insbesondere der Einsatz in anderen Unternehmen bzw. zu anderen Zwecken bzw. für andere Branchen als im Auftrag vereinbart und die Bearbeitung, gleich welcher Art, sind untersagt und stellen eine Lizenzverletzung dar.

* Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellprogrammen und Entwicklungsdokumentationen, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde. Wenn Quellprogramme übergeben werden, hat der Kunde die Pflicht, diese Programme vor dem Zugriff jeglicher Art durch unbefugte Dritte zu schützen. Jeglicher Verstoß muss dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt werden.

* Der Kunde erhält eine nicht übertragbare, nicht ausschließlich beschränkte Voll- oder Nutzungslizenz, deren Einzelheiten im Einzelfall die Lizenzvereinbarung der eingesetzten Softwareapplikationen regeln.

* mobileapart ist unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht nicht gehindert, die bei der Ausführung von Aufträgen gewonnenen Erkenntnisse für ähnliche Aufgabenstellungen zu nutzen. Ist Leistungsgegenstand die Erbringung von graphischen Leistungen räumt mobileapart dem Kunde an ihren Urheberrechten oder vergleichbaren Schutzrechten ein zeitlich für die Dauer des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht gemäß den Festlegungen in dem jeweiligen Vertrag ein. Entsprechendes gilt auch für redaktionelle Leistungen.

 

 

5. Änderung der Aufgabenstellung

5.1. Soweit der Kunde die Leistungen von mobileapart nach Vertragsschluss ändert (insbesondere auch Erweiterungen und Zusatzleistungen), ist mobileapart nicht verpflichtet, diesen Änderungen zuzustimmen. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf den Vertrag auswirkt, hat mobileapart den Änderungen zustimmt, hat mobileapart Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages, und eine Anpassung auf eine angemessene Erhöhung der Vergütung und/oder Verschiebung von Terminen. Der Regelstundensatz von mobileapart beträgt € 120.

5.2. Vereinbarungen über Änderungen der Aufgabenstellung und über die Anpassung des Vertrags bedürfen der Schriftform. Erklärt der Kunde einen Änderungswunsch mündlich, kann mobileapart verlangen, dass der Kunde diesen schriftlich formuliert, oder diesen selbst schriftlich bestätigen. Die Formulierung von mobileapart ist verbindlich, wenn der Kunde dieser nicht unverzüglich widerspricht.

5.3. mobileapart wird das Verlangen nach Anpassung des Vertrags unverzüglich geltend machen. Der Kunde wird unverzüglich widersprechen, wenn er mit den verlangten Anpassungen nicht einverstanden ist.

 

 

6. Lieferung und Abnahme

6.1. mobileapart übergibt fertig gestellte Dokumente und Programme an den Kunden und führt sie im Rahmen der Übergabe nach Möglichkeit vor.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von mobileapart unverzüglich entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 377, 378 HGB) durch einen qualifizierten Mitarbeiter prüfen zu lassen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Diese Verpflichtung richtet sich nach den Möglichkeiten des Kunden, Fehler festzustellen und zu benennen.

6.3. mobileapart ist bereit, den Kunden im Zusammenhang mit der Übergabe auch bei einer Abnahmeprüfung gegen Vergütung nach Aufwand zu unterstützen.

6.4. Die Leistungen gelten als vertragsgemäß, sobald nach Ablauf der Prüffrist die Nutzbarkeit der Leistung nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.

6.5. Soweit Teillieferungen vereinbart werden, werden diese jeweils für sich abgenommen. Das Zusammenwirken aller Teile wird innerhalb der Abnahmeprüfung für die letzte Teillieferung überprüft.

 

 

7. Vergütung, Zahlungen / Eigentumsvorbehalt

7.1. Alle Unterstützungsleistungen (insb. Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration der Betriebsbereitschaft, Umstellung der Altdaten, Einweisung, Schulung oder Beratung) werden nach Aufwand vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dabei richten sich Stundensätze. mobileapart kann monatlich abrechnen.

7.2. Vereinbarte Zahlungen sind zu den genannten Terminen ohne Abzug fällig. Falls keine Zahlungstermine vereinbart werden, gilt das Folgende:

* 30% mit Vertragsabschluss

* 50% mit Lieferung

* 20% mit Abnahme.

Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Vergütung jeweils für ein Kalenderquartal im Voraus zu zahlen.

7.3. Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Der Kunde kommt nach Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Daneben ist mobileapart berechtigt, je Mahnung eine Aufwandspauschale von EUR 7,50 zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

7.4. Der Kunde ist zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nicht berechtigt, soweit diese nicht von mobileapart ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

7.5. Wird nach Aufwand gearbeitet, kann mobileapart monatlich abrechnen. Der Kunde kann Rechnungen über Vergütung nach Aufwand nur innerhalb von einem Monat nach Zugang bestreiten. mobileapart wird ihn bei Rechnungsstellung darauf hinweisen. Nach Ablauf der Frist gem. Ziffer 6.5. dieser AGB gilt die Rechnung als richtig und ist durch den Kunden zu zahlen.

7.6. Kosten für von mobileapart für notwendig erachtete Reisen zum Kunde sowie Mehrkosten für Leistungen, die mobileapart nach vorheriger Absprache außerhalb ihrer normalen Arbeitszeiten (Mo-Fr: 9.00 bis 17.00 Uhr) erbringt, werden gemäß den jeweils gültigen mobileapart Verrechnungssätzen gesondert in Rechnung gestellt.

7.7. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.8. Das Recht, die Leistungen von mobileapart zu benutzen, ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.

7.9. mobileapart behält sich das Eigentum an gelieferter Software vor bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung der Parteien. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von mobileapart erworbene Software/Lizenz weiter zu veräußern oder an Dritte in anderer Weise zu übertragen. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfolgt eine Pfändung oder eine sonstige Verfügung durch Dritte, hat der Kunde mobileapart sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf die Rechte und die Nichtübertragbarkeit hinzuweisen.

 

 

8. Störungen bei der Leistungserbringung, Verzug

Soweit eine Ursache, die mobileapart nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann mobileapart eine angemessene Verschiebung der Termine verlangen. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, kann mobileapart auch die Vergütung ihres Mehraufwands verlangen.

 

 

9. Haftung von mobileapart / Mängelbeseitigung

9.1. Treten bei vertragsmäßiger Benutzung Mängel auf, hat der Kunde diese in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen zu melden, und zwar auf Verlangen von mobileapart schriftlich.

9.2. Schadensersatzansprüche gegen mobileapart einschl. deren Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund –, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist.

9.3. Voraussetzung für alle Ansprüche gegen mobileapart ist, dass der Mangel reproduzierbar ist oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann. Der Kunde hat mobileapart im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch von mobileapart das Programm, wie es bei Auftreten des Mangels benutzt wurde, zu übersenden und die Betriebsumgebung zur Verfügung zu stellen sowie Korrekturmaßnahmen, die mobileapart bereitstellt, einzuspielen.

9.4. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von mobileapart Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Falls mobileapart Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt bzw. keinen Ersatz liefert, ist der Kunde berechtigt, entweder Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

9.5. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder durch Dritte unsachgemäß installiert, benutzt oder verändeMangel sind.

9.6. mobileapart haftet daneben nur bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden sowie in der Höhe auf den Auftragswert beschränkt.

9.7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

9.8. mobileapart übernimmt insbesondere keine Haftung für Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit der Daten auf dem Internetserver, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

9.9. mobileapart kann die Vergütung des eigenen Aufwands verlangen, soweit mobileapart auf Grund einer irrtümlichen oder nicht nachvollziehbaren Mängelmeldung durch den Kunden tätig geworden ist.

 

 

10. Vertragsstrafe bei Abwerbung

Jegliche Abwerbung von Mitarbeitern ist ein Verstoß gegen die gegenseitige vertragliche Treuepflicht. mobileapart ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 12 Bruttomonatsgehältern des abgeworbenen Mitarbeiters zu fordern. Die Vertragsstrafe wird dann fällig, wenn die Kündigung des Mitarbeiters durch Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnde Personen erfolgt ist. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des Auftraggebers eintritt. Die Geltendmachung eine darüber hinausgehenden Schadens durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten.

 

 

11. Vertraulichkeit / Datenschutz

11.1. mobileapart und der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und von schriftlich als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.

11.2. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf Programmerstellung beziehen, sowie für Daten, die mobileapart oder dem Kunden bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages bekannt waren oder bekannt werden.

11.3. mobileapart und Kunde verpflichten ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit.

11.4. mobileapart darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen.

11.5. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 3 Abs. 5 des Teledienstedatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass mobileapart seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. mobileapart steht dafür ein, dass alle Personen einschließlich Erfüllungsgehilfen die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.

 

 

12. Schriftform, Gerichtsstand

12.1. Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht, jegliche Änderung der AGB bedürfen der Schriftform. Soweit in diesen AGB Schriftform gefordert ist, genügt zur Erfüllung dieses Erfordernis eine Mail nicht.

12.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzten, die in rechtswirksamer Weise dem Sinn der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten aus Verträgen mit mobileapart bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von mobileapart. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zwei Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte ihnen nicht binnen einer Woche widersprochen werden, gelten sie als angenommen.

12.3. Gerichtsstand ist der Sitz von mobileapart.

12.4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.